Logopädie Praxis Silberhorn
Eine Indikation für eine logopädische Behandlung liegt vor bei folgenden Beschwerden:
Sprach-, Sprech- oder Stimmstörungen bei Kindern
Artikulationsschwierigkeiten (z. B. Lispeln, Aussprachestörungen)
Stimmproblemen bei hoher Belastung oder nach Operationen
Sprachverlust oder -einschränkungen nach einem Schlaganfall (Aphasie)
Schluckstörungen (Dysphagie)
Redeflussstörungen wie Stottern oder Poltern
Myofunktionellen Störungen (z. B. bei Zahnfehlstellungen)
Nächtliches Knirschen/Pressen
Unfall / Trauma im Gesichts- oder Kieferbereich
Künstliche Beatmung
Allgemeinmediziner
Kinderärzte
Kinder- und Jugendpsychiater
Kieferorthopäden
Zahnärzte
Neurologen
Internisten
HNO-Ärzte
Pädaudiologen
Sobald Sie die Verordnung erhalten haben, können Sie direkt einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir beraten Sie gerne!
Bitte beachten Sie:
Die Verordnung ist nur 28 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
Bei dringlichem Behandlungsbeginn nur 14 Tage ab Ausstellungsdatum.
Anamnese/Diagnostik
In der ersten Logopädiestunde nehmen wir uns Zeit für eine ausführliche
Anamnese und Diagnostik, um Ihr Anliegen genau zu verstehen – So können wir
eine individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Therapie gestalten.
Therapieplanung
Auf Grundlage der Ergebnisse entwickeln wir einen individuellen
Behandlungsplan, abgestimmt auf Ihre Ziele, Bedürfnisse und den Alltag.
Therapieeinheiten
In den folgenden Sitzungen üben wir gezielt mit Ihnen. Wir arbeiten mit praxiserprobten
Methoden, Übungen und Materialien, die Schritt für Schritt ermutigende Fortschritte ermöglichen.
Eine Therapieeinheit umfasst in der Regel 45 Minuten (je nach Verordnung vom Arzt 30, 45 oder 60 Minuten)
Die Therapie findet nach Absprache 1-2 Mal pro Woche statt.
Übungen für zuhause
Damit sich Erfolge festigen, erhalten Sie begleitende Übungen
für den Alltag. So wird das Gelernte nachhaltig wirksam.
Fortschrittskontrolle & Anpassung
Regelmäßig überprüfen wir gemeinsam die Entwicklung und
passen die Therapie bei Bedarf an – für bestmögliche Ergebnisse.
Am Ende der Therapie führen wir ein ausführliches Gespräch.
Dabei besprechen wir den erreichten Status der Behandlung, geben Empfehlungen
für die weitere Förderung im Alltag und – falls sinnvoll – Anregungen für weiterführende
Maßnahmen oder Übungen. So stellen wir sicher, dass die Erfolge langfristig erhalten bleiben.
Die Kosten für eine logopädische Behandlung werden in der Regel vollständig
von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Ab dem 18. Lebensjahr besteht eine gesetzliche Zuzahlung von 10 %
der Behandlungskosten sowie 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung.
Wer von seiner Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung erhalten hat
(z. B. bei Erreichen der Belastungsgrenze), ist von dieser Eigenbeteiligung befreit.
Bei privater Krankenversicherung richtet sich die Kostenübernahme nach dem jeweiligen Tarif und Vertrag.
In der Regel werden die Kosten vollständig übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Es empfiehlt sich, vor Beginn der Therapie bei der eigenen Versicherung nachzufragen, ob
und in welchem Umfang die Kosten getragen werden.
Erste Vokale (a, e, i, o, u) und
frühe Konsonanten: m, n, p, b, t, d
Erweiterung um k, g, h
Erste Kombinationen zu Zwei- und Mehrwortsätzen
Verständlichkeit steigt, aber nicht alle Laute korrekt
f, w werden gebildet
z, j kommen hinzu
Konsonantenverbindungen werden geübt (kr, tr)
s, sch, ch1 und ch2 und l
Wörter werden deutlicher, Aussprache verständlicher
r und komplexere Konsonantenverbindungen
Fast alle Laute sind erworben
Kleine Unsicherheiten bei schwierigen
Lautkombinationen können noch vorkommen
Alle Laute sollten sicher beherrscht werden
Restfehler (z. B. Lispeln bei s oder Schwierigkeiten mit r)
können ein Hinweis auf Unterstützungsbedarf sein
Es handelt sich hierbei um statistische Erfahrungswerte. Diese sind zur Oritnetierung gedacht Abweichungen sind
durchaus möglich, sollten aber mit einer fachkundigen Person besprochen werden.
Quellen:
nach Fox-Boyer, A. V. (2016): Kindliche Aussprachestörungen – Phonologischer Erwerb, Diagnostik und Therapie.
Zollinger, B. (2010): Spracherwerb – Entwicklungsstufen im Kindesalter. Stuttgart: Klett-Cotta.
Deutsche Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie (DGPP) – Patienteninformation: dgpp.de
Informationsblatt „Normale Sprachentwicklung“ der Deutschen Gesellschaft für Sprachheilpädagogik (dgs)
München: Urban & Fischer.
Mit dem Auto:
Die Josef-Kistler-Straße ist von der A96 sowie der B2 schnell erreichbar.
Parkmöglichkeiten finden Sie bequem direkt an der Straße vor der Praxis.
Mit dem Bus:
Die Buslinien 852, 857 oder der Rufbus 8500 halten an der Station Germering, Schillerstraße direkt vor der Praxis.
Mit der S-Bahn:
Fahren Sie mit der S5 oder S8 zur Station Germering-Unterpfaffenhofen.
Von dort erreichen Sie die Praxis in der Josef-Kistler-Straße 12 in ca. 10 Min zu Fuß.